Flingern Schickeria

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Goodby Bundestrojaner

Die Entscheidung ist erstmal gefallen:

“Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die in Nordrhein-Westfalen geltende Erlaubnis zur heimlichen Durchsuchung von Computern durch den Verfassungsschutz für grundgesetzwidrig und nichtig erklärt.”.

Nach ihrer Auffassung verletzt die heimliche Online-Durchsuchung unter anderem das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, das im Grundgesetz garantiert ist.”.

Damt dürften die irrsinnigen Pläne des baldigen Ex-Innenministers Wolfgang Schäuble (CDU) erst einmal gestoppt sein!

Aber es würde sich selbstverständlich nicht um ein “deutsches” Gericht handeln, wenn es da nicht doch noch ein Hintertürchen gäbe: “Denkbar ist aber laut Verfassungsgericht der einmalige Zugriff auf die Festplatte, eine kontinuierliche Überwachung der Daten oder gar die Mitverfolgung von Tastatureingaben oder Internettelefonaten.”.

Hmm, war ja eigentlich in der Art zu erwarten!

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